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Ambulante medizinische Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter

Infos in Leichter Sprache

Was bedeutet das? Release e.V. ist eine von den Rentenversicherungen und Krankenkassen anerkannte Einrichtung zur Durchführung der ambulanten Rehabilitation für abhängigkeitserkrankte Menschen. Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und wie die konkrete Hilfe aussehen kann.

Wir bieten Ihnen drei verschiedene Behandlungsformen im ambulanten Bereich an:

Ambulante Suchttherapie

Sie dauert sechs bis achtzehn Monate, bei ein bis zwei Therapiesitzungen pro Woche. Diese werden als Gruppen- und Einzeltherapie durchgeführt.

Kombinationsbehandlung (Kombi-Nord) der regionalen Rentenversicherungen

Sie setzt sich aus stationären, ganztägig ambulanten und ambulanten Behandlungsphasen zusammen. Es ist möglich zwischen den einzelnen Behandlungsphasen zu wechseln. Der ambulante Teil besteht aus Einzel- und Gruppenterminen. Die Dauer der Kombibehandlung beträgt insgesamt 12 Monate, kann jedoch bei Bedarf auf 78 Wochen verlängert werden.

Kombinationsbehandlung der Deutschen Rentenversicherung Bund

Diese setzt sich ebenfalls aus einer stationären und ambulanten Behandlungsphase zusammen. Der stationäre Teil umfasst maximal acht Wochen der ambulante maximal sechs Monate Behandlungszeit.

Ambulante Weiterbehandlung

Anschlussbehandlung an eine stationäre Suchttherapie. Sie dauert zwischen sechs und achtzehn Monaten und umfasst sowohl Gruppen- wie Einzeltermine (s.o.)


Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht.

Darüber hinaus hat es sich als hilfreich erwiesen, auch die Angehörigen in die Behandlung mit einzubeziehen. Hierfür bieten wir für alle drei Behandlungsformen Paar- und Familiengespräche sowie Angehörigengruppen an zwei Standorten an.

Welche Voraussetzungen werden für die Reha benötigt?

Diese Voraussetzungen gelten für eine ambulante Behandlung:

  • Sie sind alkohol-, medikamenten- drogen- oder glücksspielabhängig oder Sie befürchten, von diesen Substanzen oder Verhalten abhängig zu werden
  • Sie haben eine Abstinenzentscheidung getroffen
  • Sie sind in der Lage, aktiv und regelmäßig an der Behandlung teilzunehmen
  • Sie haben eine Zusage für die Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten für eine Therapie?

Bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen werden die Kosten von Ihrer Renten- oder Krankenversicherung übernommen. Einen entsprechenden Antrag können Sie unseren Beratungsstellen wie in allen anderen Suchtberatungsstellen oder betrieblichen Sozialdiensten stellen. Auch als Selbstzahler können Sie an einer ambulanten Rehabilitation teilnehmen.