Zum Inhalt springen
Sie sind hier: Startseite > Hilfe > Psychosoziale Begleitung

Psychosoziale Betreuung gem. SGB II

Psychosoziale Betreuung ist ein Weg der Hilfe

Sie sind arbeitssuchend und/oder befinden sich schon seit einem längeren Zeitraum in einer psychisch, sozial und wirtschaftlich schwierigen Lebenssituationen, die Ihnen die Eingliederung ins Erwerbsleben erschwert? Gemeinsam mit Ihnen wollen wir ihre Anliegen klären und Lösungswege suchen, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Wir helfen Ihnen:

  • bei der Klärung Ihrer persönlichen Anliegen
  • bei der Suche nach Möglichkeiten zur Problemlösung durch eigenes Engagement
  • Ihre persönlichen Stärken zu erkennen und weiterzuentwickeln
  • bei Fragen zur materiellen Existenzsicherung in Krisensituationen
  • bei Fragen zur Schwangerschaft
  • bei drohender Wohnungslosigkeit
  • beim Finden von Hilfsmöglichkeiten vor Ort

Sprechen Sie im JobCenter mit Ihrem Sachbearbeiter, wenn Sie diese Hilfen in Anspruch nehmen möchten. Die Kosten der psychosozialen Begleitung (§16 SGB II) werden durch das JobCenter im Landkreises Diepholz übernommen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine psychosoziale Betreuung nach § 16 SGB II , wenn die Eingliederung ins Erwerbsleben durch soziale, wirtschaftliche und persönliche Problemlagen sowie bei akuten Krisen beeinträchtigt wird.